WinLarm
Werkzeug für das Lärmmanagement
WinLarm ist eine Software Suite für das Lärmmanagement auf den Schießplätzen der Bundeswehr. Die Suite stellt alle Werkzeuge zur Verfügung, um die für eine sachgerechte Lärmprognose und Beurteilung notwendigen ‚Grunddaten‘ zu pflegen.
Einsatz
WinLarm wird auf allen Truppenübungsplätzen der Bundeswehr und auf dem Truppenübungsplatz Senne von den bristischen Streitkräften eingesetzt, um das in einem Erlass geregelte Lärmmanagement des Bundesministerium der Verteidigung für den Schießlärm auf diesen Plätzen sachgerecht durchzuführen. Auf den Plätzen wird das Lärmmanagement von so genannten WinLarm Feldwebeln für jeden Schießtag durchgeführt. Dadurch erfolgt eine möglichst ‚lärmarme‘ Planung des Schießbetriebs. Das Programm, die wissenschaftlichen Grundlagen der Lärmprognose, der Lärmbeurteilung und das Lärmmanagement werden von der Arbeitsgemeinschaft für militärischen Schießlärm – Arge CCIfL betreut und ständig weiterentwickelt. Cervus Consult ist ein Partner der CCIfL.Eigentum
WinLarm ist eine Wortmarke der Bundesrepublik Deutschland. Das Programm ist Eigentum der Bundesrepublik und am Markt nicht erhältlich.Motivation
Die qualitativ hochwertige Ausbildung der Streitkräfte bedingt die Bereitstellung geeigneter Ausbildungseinrichtungen. Dort werden die Fähigkeiten zur Erfüllung des Auftrags durch Übungen in unterschiedlichen Einsatzszenarien für das Gefecht erworben. Das Schießen mit den unterschiedlichen Waffen ist unumgänglicher Bestandteil dieser Ausbildung.
Der militärische Ausbildungsbetrieb verursacht Lärm, Erschütterungen, Staub und Abgase. Insbesondere die durch Schießen und Sprengen hervorgerufenen Lärmimmissionen können die Bevölkerung in der Nachbarschaft von Übungsplätzen belästigen.
Das Lärmmanagement auf den Schießplätzen der Bundeswehr hat das Ziel, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft durch Schießlärm zu vermeiden und gleichzeitig den militärisch erforderlichen Übungsbetrieb zu gewährleisten.
Zu diesem Lärmmanagement gehört die sachgerechte Prognose des Schießlärms, auf deren Grundlage die Aspekte des Lärmschutzes in die Betriebsführung des Schießplatzes und in die Bauleitplanung einfließen können.
Schießlärm
Waffenknalle
Schießlärm unterscheidet sich akustisch und im Hinblick auf seine Störwirkung erheblich von Verkehrslärm und von typischem Gewerbelärm. Die Waffenknalle, dazu zählen die Mündungsknalle, die Geschossknalle und die bei Wirkmunition entstehenden Explosionsknalle im Ziel, sind hochenergetische, stark gerichtet abgestrahlte Schallimpulse. Bei großen Waffen sind diese Impulse durch tiefe Frequenzen geprägt. Solche Waffenknalle können selbst noch in Entfernungen von mehreren Kilometern hörbar sein und dort zu signifikanten Beiträgen zur Lärmimmission führen.Quellvielfalt
Die Vielfalt der von der Bundeswehr und von den in Deutschland übenden Gaststreitkräften genutzten Waffensysteme, Waffen und Munitionsarten ergeben eine große Anzahl möglicher Schießgeräusche mit unterschiedlicher akustischer Quellenergie, Richtcharakteristik und spektraler Ausprägung. Hinzu kommen die Geräusche von Sprengungen aller Art.Beurteilung
Einwirkungsbereich
Der Einwirkungsbereich des Schießlärms geht weit über die Grenzen eines Schießplatzes hinaus und kann bei Truppenübungsplätzen mehrere hundert Quadratkilometer überdecken. Das Beurteilungsverfahren, das Schallausbreitungsmodell, die Datenerfassung und die Kartendarstellung müssen für so große Flächen ausgelegt werden.Schießbetrieb
Auf einem Schießplatz wird eine Vielzahl unterschiedlicher Einrichtungen für das Schießen und Sprengen vorgehalten. Nur wenige davon werden regelmäßig genutzt, einige nur selten im Jahr; viele Schießübungen finden nur stundenweise statt. Zudem schließt die Schießsicherheit die gleichzeitige Nutzung vieler Einrichtungen von vornherein aus. Es lässt sich daher kein kennzeichnender oder “ungünstigster Betriebszustand” des Schießplatzes festlegen. Die Beurteilung von Schießlärm muss dieser durch militärische Aspekte geprägten Nutzungsweise angepasst sein.Prognose und Beurteilung von Schießlärm
Die Besonderheiten des Schießlärms und des Betriebes eines Schießplatzes führen das traditionelle Lärmmanagement im einmaligen Antrags- und Genehmigungsverfahren an seine Grenzen. Es wurde ein kooperatives Lärmmanagement entwickelt, das sowohl den Motiven des Immissionsschutzes als auch den Anforderungen des militärischen Übungs- und Ausbildungsbetriebs Rechnung trägt. Dieses Lärmmanagement ist heute Bestandteil der täglichen Betriebsführung der Truppenübungsplätze der Bundeswehr. Es verpflichtet die Betreiber jeden Schießtag lärmarm zu planen; lässt ihm dabei aber die erforderliche Flexibilität beim Einsatz der Waffen und der Auswahl der Einrichtungen.Lärmmanagement
Das kooperative Lärmmanagement überwindet die Starrheit der in traditionellen Genehmigungsverfahren festgeschriebenen Vorgaben, z. B. die Vorgabe maximal zulässiger Schusszahlen bestimmter Waffen und Munitionsarten auf jeder Einrichtung des Schießplatzes. Es greift dynamisch in die Planung des täglichen Schießbetriebs ein und sorgt so für die ständige Berücksichtigung des Planungskriteriums Lärm.
Das Verfahren ist kooperativ, weil Betreiber und die zuständigen Öffentlichrechtliche Aufsicht eng zusammenarbeiten. In Kooperation werden gemeinsam Lärmbelastungen analysiert und Lärmminderungspläne für einzelne Emissionssituationen verabredet und umgesetzt.
Das Lärmmanagement erfolgt nach der vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebenen “Richtlinie für das Lärmmanagement auf Schießplätzen (Lärmmanagementrichtlinie – LMR)”.